Mitgliederversammlung 2024

Einladung

zur Mitgliederversammlung am 14. März 2024 um 15:30 Uhr

Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 16. März 2023
  3. Tätigkeitsbericht
  4. Kassenbericht
  5. Bericht Kassenprüfer
  6. Entlastung Vorstand
  7. Neuwahlen Vorstand
  8. Anträge
  9. Allgemeines, Aussprache

 

Eingaben, Anträge, Vorschläge, Bewerbungen u. ä. für die Mitgliederversammlung sind gem. §10 (3) Satz 4 der Satzung dem Vorsitzenden, OStFw Hoffmann, schriftlich bis spätestens 29. Februar 2024 zu übersenden.

Sollte gem. § 10 (5) a) der Satzung die Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, wird gem. § 10 (2) in Verbindung mit §10 (5) b) der Satzung eine zweite Mitgliederversammlung am 14. März 2024 ab 16:00 Uhr einberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig ist.

Alle außerordentlichen Mitglieder sind gem. § 10 (1) Satz 1 und Beschlussfassung vom 04. Dezember 2023 eingeladen, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.

 

Für unsere Mitglieder stehen im Downloadbereich detailliertere Informationen und das Protokoll der letztjährigen Mitgliederversammlung zur Verfügung.