26.01.2023
Einladung
zur Mitgliederversammlung am 16. März 2023 um 15:30 Uhr
Tagesordnung
1. Begrüßung, Feststellen der Beschlussfähigkeit
2. Genehmigung der Protokolle der Mitgliederversammlungen vom 14. Juli 2022
3. Tätigkeitsbericht
4. Kassenbericht
5. Bericht Kassenprüfer
6. Entlastung Vorstand
7. Neuwahlen Vorstand
8. Neuwahlen Kassenprüfer
9. Anträge
10. Allgemeines, Aussprache
Eingaben, Anträge, Vorschläge, Bewerbungen u. ä. für die Mitgliederversammlung sind gem. §10 (3) Satz 4 der Satzung dem Vorsitzenden, OStFw Dietrich-Schliewa, schriftlich bis spätestens 02. März 2023 zu übersenden.
Sollte gem. § 10 (5) a) der Satzung die Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, wird gem. § 10 (2) in Verbindung mit §10 (5) b) der Satzung eine zweite Mitgliederversammlung am 16. März 2023 ab 16:00 Uhr einberufen, die ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig ist.
Alle außerordentlichen Mitglieder sind gem. § 10 (1) Satz 1 und Beschlussfassung vom 09. Januar 2023 eingeladen, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen.
Für unsere Mitglieder stehen im Downloadbereich detailliertere Informationen und die Protokolle der letztjährigen Mitgliederversammlungen zur Verfügung.