UHG öffnet am 25.05.2020 wieder für Tagesgeschäft

18.05.2020

Im Rahmen des Beschlusses zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie vom 06. Mai 2020 sind auch „Lockerungen“ im Bereich der Gastronomie festgelegt worden.

 

Unter Einhaltung dieser Auflagen wird uns die Wiederaufnahme des Tagesgeschäfts zu den auf unserer Internetseite veröffentlichten Öffnungszeiten ab dem 25.05.2020 ermöglicht. Ab diesem Termin wird deshalb auch der Außer-Haus-Verkauf wieder eingestellt.

 

Um für unser Personal und alle Bundeswehrangehörigen das Ansteckungsrisiko möglichst weit zu reduzieren ist ein Besuch/eine Bewirtung nur für aktive Bundeswehrangehörige und Angehörige deren eigenen Haushaltes (nur in Begleitung) zulässig. Beim Besuch der UHG ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der erst mit Erreichen des Sitzplatzes abgenommen werden darf und bei allen weiteren Bewegungen in der UHG wieder anzulegen ist.

Da wir nur eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen zur Verfügung stellen können, wird eine Sitzplatzreservierung empfohlen.

Die Bezahlung ist vorzugsweise bargeldlos abzuwickeln.

 

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 31.07.2020.

 

Aus diesem Grund müssen auch alle Veranstaltungen für diesen Zeitraum abgesagt werden. Betroffene werden durch den Heimfeldwebel/die Eventmanagerin gesondert informiert.